Klemm- und Schnellhefter sind nicht mehr zeitgemäß, deshalb entscheiden Sie sich besser für Bewerbungsmappen. Die Auswahl umfasst unter anderem zweit- und dreiteilige Bewerbungsmappen sowie komplette Bewerbungssets. Optimal sind die aus farbigen Karton, damit Sie mehr herausstechen! Trotzdem sollte Ihre Bewerbungsmappe der Stelle entsprechen.

Bestandteile

Zu den Bewerbungsunterlagen zählen:

  • Das Anschreiben mit Unterschrift & aktuellem Datum
  • Der Lebenslauf mit Lichtbild, Unterschrift & aktuellem Datum
  • Zeugnisse

Reihenfolge

  • Das lose beigefügte Bewerbungsschreiben
  • Wahlweise ein Deckblatt eventuell mit Lichtbild
  • Der Lebenslauf mit Lichtbild, wenn kein Deckblatt vorhanden ist
  • Referenzen, wenn vorhanden
  • Arbeitszeugnisse, chronologisch rückwärts geordnet
  • Zeugnis der Berufsqualifizierung
  • Fort- & Weiterbildungen/ Zertifikate
  • Wahlweise ein Anlagenverzeichnis

Warum das Anschreiben lose in die Bewerbungsmappe hineingelegt wird?

Aus rechtlichen Gründen steht das Bewerbungsschreiben dem Unternehmen zu. Die restliche Bewerbungsmappe ist Ihr Besitz. Bei kostspieligeren Bewerbungsmappen gibt es auch Klarsichtfenster, in welche man den "Brief" einfügt.

Bei einer Fülle von Anlagen, bietet es sich auch an ein gesondertes Anlagenverzeichnis anzufertigen. Statt der kompletten Anlagenauflistung, kommt dann lediglich die Notiz "Anlagen" in das Anschreiben.

Kopieren Sie alle Seiten bevor Sie die Bewerbungsmappe abschicken.

• Wichtig ist:

- Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig und auf dem neuesten Stand sein!

- Anstelle von Originalzeugnissen Kopien bester Qualität beifügen! Diese müssen auch  nicht unbedingt beglaubigt werden.

- Ihre Bewerbung nicht als Eilbrief oder Einschreiben verschicken! Der normale Postweg reicht aus. Verwenden Sie die Unterlagen lediglich einmal.

Erhalten Sie keine Antwort?

Sie können sich drei Wochen nach dem Verschicken telefonisch erkundigen. Allerdings nicht, wenn in der Anzeige gewünscht wurde, Rückfragen zu unterlassen. Doch selbst in solchen Fällen ist dieses nach mehr als einem Monat auch gestattet. Dieses Thema greifen wir in einem späteren Abschnitt "Das Vorstellungsgespräch" noch einmal auf, und kommen darauf dann auch genauer zu sprechen.