DAS DEUTSCHE ARBEITSRECHT

In Deutschland basiert das Arbeitsrecht auf dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsverhältnis -  zumeist schriftlich geregelt im jeweiligen Arbeitsvertrag.

Darüber hinaus greifen die umfassenden Gesetze und Bestimmungen der verschiedenen Gesetzbücher aus dem privaten, dem öffentlichen und dem Strafrecht. Dies zeigt, dass das Arbeitsrecht in Deutschland kein in sich geschlossenes oder besser gesagt: kein eigenständiges Rechtsfach ist. Denn die miteinander verzweigten, aus den verschiedenen Gesetzestexten hervorgehenden Bestimmungen regeln über das eigentliche Arbeitsverhältnis hinaus beispielsweise die Kompetenzen von Betriebsräten und Gewerkschaften, den Sozialversicherungsschutz, den Arbeitsschutz oder auch die Arbeitslosenfürsorge.

Diese komplexe Struktur soll die demokratische Ordnung der Wirtschaft gewährleisten und insbesondere die wirtschaftliche Machtverteilung kontrollieren. Damit Arbeit und Kapital nicht nur im Gleichgewicht bleiben, sondern auch gleichberechtigt behandelt werden. Denn: Ohne Arbeit gäbe es kein Kapital, ohne Kapital keine Arbeit.

Trotzdem ist eine Gleichberechtigung nicht immer gegeben, so dass gerade  in den letzten Jahren eine Zunahme von Rechtsverletzungen vor den deutschen Arbeitsgerichten beobachtet werden kann. Rechtsanwälte prüfen hier vermehrt Fälle wie Abmahnungen und Kündigungen oder verhandeln Rechtsverletzungen in Bezug auf Urlaubsanspruch und Krankschreibungen.

 

Arbeitsrecht im Wandel

Experten sagen für die kommenden Jahre weitere Änderungen im deutschen Arbeitsrecht voraus. Nicht immer sind diese positiv wie beispielsweise der seit Januar 2008 gültige Mindestlohn für Branchen wie die Briefzustellung.

Das Ausland macht es bereits vor:                                                                                         

Der soziale Fortschritt rückt immer mehr in den Hintergrund, während der Machtgewinn von Wirtschaft und Kapital vorangetrieben wird. Fraglich ist, inwieweit die demokratische Ordnung als auch die Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital so weiterhin sichergestellt werden soll.

Die Änderungen von denen die Experten sprechen und die selbst von Unternehmerseite nicht befürwortet werden, werden also zu Lasten des Arbeitnehmers gehen und vermehrt die Beratungsleistung eines Fachanwalts erforderlich machen. Wer in diesen Fällen über eine Rechtschutzversicherung verfügt, um die eigenen Ansprüche notfalls geltend machen zu können, ist auch in Zukunft auf der sicheren Seite.

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – arbeitsrechtlicher Teil

Im Artikel 3 des Grundgesetzes bereits verankert, ist am 01. September 2006 auch das so genannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.

Es versteht sich als Anti-Diskriminierungsgesetz und versucht insbesondere durch seinen arbeitsrechtlichen Teil (§§ 6-18) zu vermeiden, dass Menschen auf Grund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder  ihres Alters, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, ihrer sexuellen Identität oder wegen einer Behinderung auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.

Eine Garantie gegen Diskriminierung kann jedoch auch dieses Gesetz nicht gewährleisten. Denn ansonsten gäbe es keine Stellenausschreibungen mehr, in denen beispielsweise “männliche Mitarbeiter zwischen 18 und 45 Jahren gesucht“ werden.

Wie oft ein solches Stellenangebot als gesetzeswidrig interpretiert wird, zeigen die Klagen vor dem Arbeitsgericht. Allerdings:

Klage erheben bevorzugt Bewerber, die die Schwachstellen des Gleichbehandlungsgesetzes für sich entdeckt haben. So werden gängige Formulierungen wie die oben angegebene, als Diskriminierung gewertet, um – im Falle einer Ablehnung des Bewerbers Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Über kurz oder lang wird sich die Gesetzgebung mit der Frage beschäftigen müssen, ob es nicht sinnvoller ist, den arbeitsrechtlichen Teil des Gleichbehandlungsgesetzes wieder aufzuheben.

 

Der arbeitsrechtliche Streitfall

Das Arbeitsrecht ist gerade durch seine umfassenden Regelungen und Bestimmungen aus privater, öffentlicher und strafrechtlicher Gesetzgebung ein komplexes und für Laien nahezu undurchschaubares System.

Entsprechend sollten Sie sich in arbeitsrechtlichen Fragen immer auf die Beratung, das Fachwissen und den Beistand eines Fachanwalts verlassen können.

Mit einer Rechtschutzversicherung spielen die Kosten, die ein solcher Rechtsstreit verursachen kann, keine Rolle. Allerdings gilt:

Die Rechtschutzversicherung  muss abgeschlossen sein, bevor ein Rechtsstreit in Sicht ist. Nur dann haben Sie die Möglichkeit, ohne eigene Kosten, sprich: ohne Selbstbeteilung, vor das Arbeitsgericht zu ziehen, um Ihre Interessen durch alle Instanzen zu vertreten.

Abhängig vom Versicherungsanbieter lässt sich eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung für 180 bis 250 Euro pro Jahr abschließen.

Sofern Sie auf einen Betriebsrat zurückgreifen können, sollten Sie jedoch zuallererst ihm die gegebene Problematik schildern, um erste Handlungsempfehlungen zu erhalten oder im besten Fall zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vermitteln.