DER ARBEITSLOHNWer gerne zur Arbeit geht, ist meistens motiviert und zufrieden mit seinem Arbeitslohn. Denn gerade die monatliche Lohnabrechnung bzw. der Arbeitslohn zeigt, wie “wertvoll“ dem Arbeitgeber die durch den Arbeitnehmer geleistete Arbeit ist. Entsprechend sollten Leistung und Lohn immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. So zumindest die Theorie. Die Praxis jedoch sieht anders aus: Denn gerade in Deutschland sind innerhalb der letzten Jahre die Löhne nicht mehr nach oben angeglichen worden. Im Gegenteil: Wir entwickeln uns zu einem Land mit dauerhaftem Niedriglohn, der nur noch vom aktuellen Lohn-Dumping unterboten wird. Maßgeblich verantwortlich dafür sind die in den letzten 10 Jahren durch Unternehmen und Wirtschaft gestrichenen Arbeitsplätze, deren Anzahl sich auf weit über 10 Millionen feste Stellen beläuft.
Initiative MindestlohnUm dem aktuellen Lohn-Dumping wieder Herr zu werden, wurde die “Initiative Mindestlohn““ ins Leben gerufen, die allen Arbeitsnehmern in Deutschland einen Mindestlohn von 7,50 € pro Stunde garantieren soll. Ohne diesen haben viele Arbeitnehmer am Ende des Monats nicht mehr als den Sozialsatz auf ihrem Konto. Als Auslöser für das Lohn-Dumping sieht die Initiative Mindestlohn die Stellenstreichungen in der deutschen Wirtschaft, die Produktionsverlagerung ins Ausland, die Öffnung der Grenzen für kostengünstigere Arbeitnehmer aus anderen Ländern und die insgesamt damit einhergehenden, sinkenden Löhne der deutschen Arbeitnehmer. Entsprechend hat die Politik reagiert und die Initiative Mindestlohn ins Leben gerufen. Denn wenn ehrliche, zuverlässige und tatkräftige Arbeit nicht mehr als den Sozialsatz einbringt, muss sowohl die wirtschaftliche als auch die soziale Sicherung in Frage gestellt werden.
Neue Tarifverträge im Öffentlichen DienstNiedriglohn, Lohn-Dumping und Mindestlohn – wer denkt, dass der Öffentliche Dienst von Einsparungen verschont bliebe, irrt. Denn auch hier sind die Tarifverträge neu verhandelt und zum 01. November 2006 verabschiedet worden. Bis dahin basierten die Löhne auf dem einheitlichen Bundesangestelltentarifvertrag, kurz: dem BAT. Seit dem 01. November 2006 jedoch werden zwei Tarifverträge unterschieden: Auf Bundesebene greift nun der TVöD, der Tarifvertrag öffentlicher Dienst, für die Länder gilt der TV-L, der Tarifvertrag öffentlicher Dienst-Länderbereich. In beiden Verträgen wird unter anderem das bisher bekannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch eine so genannte Jahressonderzahlung ersetzt als auch das Gehalt deutlich nach unten korrigiert. |