Seit dem ersten Januar 2009 ist die neue Reform des Wohngeldes gültig. Durch die Reform werden vom Staat nicht mehr nur 90 Euro Wohngeld gezahlt, sondern fünfzig Euro mehr. Dies bedeutet eine Steigerungsrate von fast sechzig Prozent.

Des Weitern wurde auch die Einkommensgrenze bis wann man Anspruch auf Wohngeld hat erhöht. Dadurch haben mehr Menschen in Deutschland Anspruch haben auf Wohngeld als bisher.

Sollte man also einen geringen Verdienst oder auch aus anderen Gründen nicht so viel Geld in der Tasche haben, z. B. durch Unterhaltszahlungen, Privatinsolvenz usw. dann ist es zu empfehlen Wohngeld zu beantragen.

Seit der Reform ist es jetzt auch möglich nicht nur als Mieter sondern auch als Wohnungseigentümer Wohngeld zu bekommen.