Gründe, weswegen kein Wohngeld gewährt wird.

Bekommen Sie bereits Sozialleistungen vom Staat in der die Kosten für eine angemessene Wohnung bereits mit eingerechnet wurden, dann haben sie keinen Anspruch.        

Situationen in der kein Wohngeld gezahlt werden:

  • Empfang von Hartz IV oder auch nur als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft
  • Für Miete eines gewerblich genutzten Raumes
  • Empfang von Sozialgeldern
  • Als Bewohner eines Alten- oder Pflegeheimes dessen Kosten bereits vom Staat übernommen worden sind.
  • Wer die Altersgrundsicherung bekommt oder auch nur eine Erwerbsminderung und deren Partner
  • Alleinstehende Männer, die ihren Wehr- oder Zivildienst leisten
  • Menschen die dauerhaft im Hotel oder ähnlichem leben und dadurch keine Wohneigentümer oder Mieter sind.
Berücksichtig werden kurzeitig abwesende Familienmitglieder, die länger im Krankenhaus liegen oder auch Kinder die durch Studium oder Ausbildung nicht zu Hause wohnen, ihren Lebensmittelpunkt aber trotzdem dort haben.