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Der private Arbeitsvermittler Jeder Arbeitssuchende kann einen privaten Arbeitsvermittler mit der Suche nach dem für ihn passenden Arbeitsverhältnis beauftragen. Ohne Vermittlungsgutschein jedoch müssen die Kosten im Vorfeld vereinbart werden. Oft werden die privaten Arbeitsvermittler jedoch seitens des Arbeitsgebers honoriert. Ist dies nicht der Fall, darf ein privater Arbeitsvermittler keine Zahlungen im Vorfeld durch den Arbeitssuchenden verlangen. Prämien für die erfolgreiche Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis werden erst nach der erfolgreichen Vermittlung fällig. In den meisten Fällen dann auch erst, nachdem der Vermittelte mindestens sein 1. Monatsgehalt erhalten hat. Zudem können oftmals auch Raten- oder Teilzahlungen vereinbart werden. Die Nachfrage und ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnen in jedem Fall, sofern man als Arbeitssuchender ohne Vermittlungsgutschein die Kosten selbst tragen soll. |