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Wie schon erwähnt, müssen Sie auch für die Arbeitsstelle wesentliche Referenzen vorweisen können, wie Zeugnisse und Bescheinigungen. Nochmals: Nur als Kopien mit guter Qualität! Dazu zählen: - Arbeits- oder Zwischenzeugnisse - eine Alternative zum Zwischenzeugnis sind Tätigkeitsbeschreibungen - Berufsqualifizierungszeugnis - übrige Leistungsnachweise
Das Arbeitszeugnis Als Beschäftigter steht Ihnen laut Gesetz ein Arbeitszeugnis zu. Es sollte beachtet werden, dass es der Wahrheit entspricht und wohlwollend formuliert ist.
Das einfache Arbeitszeugnis In diesem werden nur Angaben zur Person und Art und Dauer der Beschäftigung gemacht. Jedoch kann bei diesem Zeugnis die Mutmaßung aufgestellt werden, Sie hätten dieses Zeugnis gewählt, um schlechte Leistungen zu verschweigen.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis Hierzu kommen genauere Informationen zu Ihren Arbeitsgebieten und eine Einschätzung Ihrer Leistung. Legen Sie bei der Darstellung Ihrer Tätigkeiten Wert darauf, dass alle relevanten Aufgaben aufgezählt und in korrekter Abfolge aufgeführt werden. Es gilt, die Wichtigsten als Erstes. Hierfür gibt es Formulierungen, die sich ziemlich leicht in Schulnoten ausdrücken lassen. Nicht eindeutig formulierte oder schlechte Einschätzungen können Ihre beruflichen Aussichten beeinträchtigen. Deshalb schauen Sie sich die Formulierung in Ihrer Bewertung genau an! Ansonsten besteht die Möglichkeit für Sie eine nachträgliche Bearbeitung von Ihrem Arbeitgeber zu fordern. Hier einige übliche Formulierungsbeispiele mit Übertragung in Zeugnisnoten:
Das Zeugnis muss einfach geschrieben sein, und trotzdem eine richtige Grammatik- und Rechtschreibung aufweisen. Mit der Aufmachung reflektiert der Arbeitgeber die Wertschätzung Ihrer beruflichen Leistung. Demzufolge kann ein Arbeitszeugnis mit schlechter Form möglicherweise bedeuten, Sie haben keine guten Leistungen gezeigt. Ebenso gebrauchen Arbeitgeber codierte Nachrichten, auch Geheimcodes genannt, wie geringschätzige Formulierungen bis hin zu K.O.- Formulierungen, und äußeren Kennzeichen des Zeugnisses. Einige Beispiele sind nachfolgend aufgelistet:
Des Weiteren sind K.O.- Formulierungen ein wichtiger Anhaltspunkt für verschlüsselte Botschaften. Dabei wird das Passiv häufig verwendet und Kombinationen mit "nicht". Passive Wendungen, wie "... hatte Nachforschungen zu tätigen" deuten auf dürftiges Engagement und fehlende Eigeninitiative hin. Daher geben Sie acht darauf, dass Ihre Tätigkeiten stets im Aktiv dargestellt sind. Auch Nicht-Formulierungen sind eine Art Verschlüsselung Ihrer erbrachten Leistungen. Mit einem "nicht" wird die Bedeutung der entsprechenden Bemerkung umgekehrt. Beispielsweise lässt die Aussage "hatten wir nichts zu beanstanden" darauf schließen, dass es allerdings manches auszusetzen gab.
Das Zwischenzeugnis Es stimmt vom Inhalt her mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis überein. Sie sind unter besonderen Bedingungen, wie eine Ablösung des Arbeitgebers, berechtigt ein Zwischenzeugnis für Ihre bestehende Anstellung zu fordern.
Beschreibung der Tätigkeit Im Falle einer namentlichen Bekanntgabe Ihres aktuellen Vorgesetztens in den Bewerbungsunterlagen, müssen Sie davon ausgehen, dass über Sie Informationen in Erfahrung gebracht werden. In der Tat ist das jedoch einigen Bewerbern nicht recht. Vor allen Dingen, wenn diese noch keine Kündigung vorgelegt haben. Denn es könnte zur Folge haben, dass sich Nachteile durch das frühzeitige bekannt werden Ihres Vorhabens im Unternehmen ergeben.
Zeugnis der Berufsqualifizierung Zu Ihrer Bewerbungsmappe gehört außerdem noch das Zeugnis der aktuellsten Berufsqualifizierung. Bei einer Berufsausbildung ist das der dazugehörige Brief oder das Zertifikat, und im Falle eines Studiums müssen Sie Ihre Urkunde und außerdem Ihr Abschlusszeugnis mit dem Notenschnitt beifügen. Ist das Abschlusszeugnis zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht vorhanden, legen Sie demzufolge unbedingt das letzte Zwischenzeugnis hinzu. Beim Schulabschlusszeugnis gibt es unterschiedliche Ansichten. Manche Unternehmen betrachten das gleichgültig, und andere wiederum verlangen es sogar nach 25-jähriger Arbeitsanstellung. Daher ist es besser das Schulabgangszeugnis doch lieber hinzuzufügen. Von Bedeutung ist nur das als letztes erhaltene Abschlusszeugnis, wie zum Beispiel die Fachhochschulreife.
Andere Leistungsnachweise Bescheinigungen über Zusatzqualifikationen zählen zu sonstigen Leistungsnachweisen. Hierzu gehören explizit Zertifikate über:
(Soft Skills sind durch persönliche Erfahrungen entstandene Fähigkeiten, auch Teilaspekte sozialer Kompetenzen wie beispielsweise die Übernahme von Verantwortung, Mut, Initiative zu ergreifen, Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktlösungen, etc. / Hard Skills umfassen die klassische Berufsausbildung bzw. fachliche Kompetenzen wie Disziplin, Umgangsformen, Höflichkeit, Freundlichkeit, Motivation, sprachliche Kompetenz, Selbständigkeit, etc.) Zum Bewerbungsschreiben bitte nur Zertifikate hinzufügen, die für die erstrebte Position relevant sind. Qualifikationen, die selbstverständlich sind, wie der Umgang mit Microsoft Word, brauchen NICHT nachgewiesen werden. Bestätigungen von Arbeitsproben sind nur in speziellen Berufszweigen, wie beispielsweise in kreativen Bereichen wichtig. Diese, sowie auch Referenzen am besten nur beifügen, wenn sie ausdrücklich verlangt werden.
Nachdem Verschicken der Bewerbungsunterlagen Sie denken Unterlagen verschickt, alles getan! Jetzt nur noch abwarten... Da liegen Sie FALSCH! Sie dürfen Sich nicht auf Ihre faule Haut legen. Es ist von Bedeutung, dass Sie auch noch nach längerer Zeit wissen, wie und für welche Stelle Sie sich beworben haben. Also, zuerst die versendeten Unterlagen mit der dazugehörigen Anzeige abheften.
Anschließende Erkundigung Wie lange müssen Sie warten, bis Sie sich über den gegenwärtigen Stand des Bewerbungsverlaufs informieren können? Um den passenden Zeitraum zu finden, ist Feingefühl erforderlich. Oft ist für den Betrieb oder die Firma die Auswahl der Bewerber ein kostspieliges und zeitaufwendiges Verfahren. Es wird erst einmal abgewartet bis die Mehrheit der Bewerbungen eingetroffen sind. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Erst darauf beginnt die Durchsicht der Unterlagen. Bei der Initiativbewerbung, auf die wir später noch zu sprechen kommen, ist der Zeitpunkt allerdings später festzusetzen. Erkundigen Sie sich vorzugsweise mit einem Telefonat und NICHT über eine Email, da Sie auf diese Weise auf Anhieb ein persönliches Bild von ihrer Person übermitteln können. Allerdings sollten Sie natürlich und entspannt wirken, sich folglich also wohl fühlen. Wenn dies nicht der Fall ist, probieren Sie es besser vorher mit Freunden und Bekannten aus. Auf diesem Weg erhalten Sie Rückmeldung und erlangen eine gewisse Sicherheit! Sorgen Sie für Ruhe vorm telefonieren und beseitigen Sie alle möglichen Störfaktoren. Setzten Sie Sich stets mit dem in der Anzeige ausgeschriebenen Ansprechpartner in Verbindung! Wenn dieser nicht angegeben ist, erfragen Sie diesen über die Zentrale.
Steigen Sie definitiv mit einer kurzen Einleitung in das Telefonat ein. Auf diese Weise hat der Personalleitende die Möglichkeit Ihre Bewerbung zuzuordnen. Weitere Tipps für ein Telefonat:
Im Falle einer Absage, besteht ebenfalls die Möglichkeit telefonisch die Gründe zu erfragen. Auch hier bitte Freundlichkeit und Sachlichkeit behalten! |