Wie schon erwähnt, müssen Sie auch für die Arbeitsstelle wesentliche Referenzen vorweisen können, wie Zeugnisse und Bescheinigungen. Nochmals: Nur als Kopien mit guter Qualität! Dazu zählen:

- Arbeits- oder Zwischenzeugnisse

- eine Alternative zum Zwischenzeugnis sind Tätigkeitsbeschreibungen

- Berufsqualifizierungszeugnis

- übrige Leistungsnachweise

 

Das Arbeitszeugnis

Als Beschäftigter steht Ihnen laut Gesetz ein Arbeitszeugnis zu. Es sollte beachtet werden, dass es der Wahrheit entspricht und wohlwollend formuliert ist.
Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Zusätzlich können Sie auch ein Zwischenzeugnis anfertigen.

 

Das einfache Arbeitszeugnis

In diesem werden nur Angaben zur Person und Art und Dauer der Beschäftigung gemacht.

Jedoch kann bei diesem Zeugnis die Mutmaßung aufgestellt werden, Sie hätten dieses Zeugnis gewählt, um schlechte Leistungen zu verschweigen.
Darum ist es immer besser ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern!

 

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Hierzu kommen genauere Informationen zu Ihren Arbeitsgebieten und eine Einschätzung Ihrer Leistung.

Legen Sie bei der Darstellung Ihrer Tätigkeiten Wert darauf, dass alle relevanten Aufgaben aufgezählt und in korrekter Abfolge aufgeführt werden. Es gilt, die Wichtigsten als Erstes.

Seine Zufriedenheit stellt der Arbeitgeber in einem Gutachten dar, bei dem Anhaltspunkte wie Fachkenntnisse, Arbeitsqualität und –tempo, oder Einsatzbereitschaft von Bedeutung sind.

Hierfür gibt es Formulierungen, die sich ziemlich leicht in Schulnoten ausdrücken lassen.

Nicht eindeutig formulierte oder schlechte Einschätzungen können Ihre beruflichen Aussichten beeinträchtigen. Deshalb schauen Sie sich die Formulierung in Ihrer Bewertung genau an! Ansonsten besteht die Möglichkeit für Sie eine nachträgliche Bearbeitung von Ihrem Arbeitgeber zu fordern.

Hier einige übliche Formulierungsbeispiele mit Übertragung in Zeugnisnoten:

 

Formulierung
Schulnote
 … stets zu unserer vollsten Zufriedenheit 
  1
 … stets zu unserer vollen Zufriedenheit ...        2
 … zu unserer vollen Zufriedenheit     
 3
 … zu unserer Zufriedenheit    
 4
 … im Großen und Ganzen zufrieden …
 5
 … hat sich bemüht    
 6

Das Zeugnis muss einfach geschrieben sein, und trotzdem eine richtige Grammatik- und Rechtschreibung aufweisen. Mit der Aufmachung reflektiert der Arbeitgeber die Wertschätzung Ihrer beruflichen Leistung. Demzufolge kann ein Arbeitszeugnis mit schlechter Form möglicherweise bedeuten, Sie haben keine guten Leistungen gezeigt.

Ebenso gebrauchen Arbeitgeber codierte Nachrichten, auch Geheimcodes genannt, wie geringschätzige Formulierungen bis hin zu K.O.- Formulierungen, und äußeren Kennzeichen des Zeugnisses.

Einige Beispiele sind nachfolgend aufgelistet:

 

Formulierunge Aussage
 … zeigt gesundes Selbstvertrauen.   
   Arroganz & schlechtes Fachwissen
 … trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei. 
 Sprüchemacher oder sogar Alkoholgenuss
 Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte …
 keine Selbstständigkeit

       

Des Weiteren sind K.O.- Formulierungen ein wichtiger Anhaltspunkt für verschlüsselte Botschaften. Dabei wird das Passiv häufig verwendet und Kombinationen mit "nicht".

Passive Wendungen, wie "... hatte Nachforschungen zu tätigen" deuten auf dürftiges Engagement und fehlende Eigeninitiative hin. Daher geben Sie acht darauf, dass Ihre Tätigkeiten stets im Aktiv dargestellt sind.

Auch Nicht-Formulierungen sind eine Art Verschlüsselung Ihrer erbrachten Leistungen. Mit einem "nicht" wird die Bedeutung der entsprechenden Bemerkung umgekehrt. Beispielsweise lässt die Aussage "hatten wir nichts zu beanstanden" darauf schließen, dass es allerdings manches auszusetzen gab.

Nur wenn der Vorgesetzte deutlich zufrieden mit Ihrer erbrachten Arbeit war, schließt er das Arbeitszeugnis mit Glückwünschen für die zukünftige berufliche Laufbahn ab.

 

Das Zwischenzeugnis

Es stimmt vom Inhalt her mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis überein. Sie sind unter besonderen Bedingungen, wie eine Ablösung des Arbeitgebers, berechtigt ein Zwischenzeugnis für Ihre bestehende Anstellung zu fordern.

 

Beschreibung der Tätigkeit

Im Falle einer namentlichen Bekanntgabe Ihres aktuellen Vorgesetztens in den Bewerbungsunterlagen, müssen Sie davon ausgehen, dass über Sie Informationen in Erfahrung gebracht werden. In der Tat ist das jedoch einigen Bewerbern nicht recht. Vor allen Dingen, wenn diese noch keine Kündigung vorgelegt haben. Denn es könnte zur Folge haben, dass sich Nachteile durch das frühzeitige bekannt werden Ihres Vorhabens im Unternehmen ergeben.
Wenn Sie dies vermeiden wollen, entfernen Sie den Namen Ihres Betriebes aus dem Anschreiben und dem Lebenslauf. Gebrauchen Sie stellvertretend Ausdrucksweisen wie "... in einem Unternehmen der Halbleiterindustrie". Darüber hinaus können Sie Vertraulichkeit erbitten.

Es besteht die Möglichkeit anstatt eines Zwischenzeugnisses eine Tätigkeitsbeschreibung Ihrem Bewerbungsschreiben beizufügen. Hierbei vermerken Sie in Stichworten Ihre momentanen Arbeitsbereiche und –Aufgaben, und Projekte.
Denken Sie daran diese lediglich kurz darzustellen, und Bewertungen unbedingt zu unterlassen!

Ihnen bleibt noch eine weitere Wahlmöglichkeit: Anstelle des Zwischenzeugnisses können Sie auch Ihre Leistungsbilanz aufstellen.

 

Zeugnis der Berufsqualifizierung

Zu Ihrer Bewerbungsmappe gehört außerdem noch das Zeugnis der aktuellsten Berufsqualifizierung. Bei einer Berufsausbildung ist das der dazugehörige Brief oder das Zertifikat, und im Falle eines Studiums müssen Sie Ihre Urkunde und außerdem Ihr Abschlusszeugnis mit dem Notenschnitt beifügen.

Ist das Abschlusszeugnis zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht vorhanden, legen Sie demzufolge unbedingt das letzte Zwischenzeugnis hinzu.

Beim Schulabschlusszeugnis gibt es unterschiedliche Ansichten. Manche Unternehmen betrachten das gleichgültig, und andere wiederum verlangen es sogar nach 25-jähriger Arbeitsanstellung. Daher ist es besser das Schulabgangszeugnis doch lieber hinzuzufügen. Von Bedeutung ist nur das als letztes erhaltene Abschlusszeugnis, wie zum Beispiel die Fachhochschulreife.

 

Andere Leistungsnachweise

Bescheinigungen über Zusatzqualifikationen zählen zu sonstigen Leistungsnachweisen. Hierzu gehören explizit Zertifikate über:

  • Fort- und Weiterbildungen
  • Sprachkenntnisse
  • Computerfachwissen
  • Probearbeiten
  • Referenzen (Empfehlungsschreiben, Nachweise etc.)

(Soft Skills sind durch persönliche Erfahrungen entstandene Fähigkeiten, auch Teilaspekte sozialer Kompetenzen wie beispielsweise die Übernahme von Verantwortung, Mut, Initiative zu ergreifen, Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktlösungen, etc. / Hard Skills umfassen die klassische Berufsausbildung bzw. fachliche Kompetenzen wie Disziplin, Umgangsformen, Höflichkeit, Freundlichkeit, Motivation, sprachliche Kompetenz, Selbständigkeit, etc.)

Zum Bewerbungsschreiben bitte nur Zertifikate hinzufügen, die für die erstrebte Position relevant sind. Qualifikationen, die selbstverständlich sind, wie der Umgang mit Microsoft Word, brauchen NICHT nachgewiesen werden.

Bestätigungen von Arbeitsproben sind nur in speziellen Berufszweigen, wie beispielsweise in kreativen Bereichen wichtig. Diese, sowie auch Referenzen am besten nur beifügen, wenn sie ausdrücklich verlangt werden.

 

Nachdem Verschicken der Bewerbungsunterlagen

Sie denken Unterlagen verschickt, alles getan! Jetzt nur noch abwarten...

Da liegen Sie FALSCH! Sie dürfen Sich nicht auf Ihre faule Haut legen.

Es ist von Bedeutung, dass Sie auch noch nach längerer Zeit wissen, wie und für welche Stelle Sie sich beworben haben. Also, zuerst die versendeten Unterlagen mit der dazugehörigen Anzeige abheften.
 Meist setzt sich das Unternehmen noch mal mit Ihnen in Verbindung aufgrund offener Fragen. Deshalb bleiben Sie telefonisch erreichbar und abrufbar. Zusätzlich sollten Sie die übrige Zeit für weitere Bewerbungen nutzen. Das zahlt sich aus.

 

Anschließende Erkundigung

Wie lange müssen Sie warten, bis Sie sich über den gegenwärtigen Stand des Bewerbungsverlaufs informieren können?

Um den passenden Zeitraum zu finden, ist Feingefühl erforderlich. Oft ist für den Betrieb oder die Firma die Auswahl der Bewerber ein kostspieliges und zeitaufwendiges Verfahren. Es wird erst einmal abgewartet bis die Mehrheit der Bewerbungen eingetroffen sind. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Erst darauf beginnt die Durchsicht der Unterlagen.
Also, wählen Sie einen für sich realistischen Zeitpunkt aus, und erkundigen Sie sich nicht zu früh und auch nicht zu spät. Generell ist ein guter Zeitpunkt nach 3 Wochen.

Bei der Initiativbewerbung, auf die wir später noch zu sprechen kommen, ist der Zeitpunkt allerdings später festzusetzen.

Erkundigen Sie sich vorzugsweise mit einem Telefonat und NICHT über eine Email, da Sie auf diese Weise auf Anhieb ein persönliches Bild von ihrer Person übermitteln können. Allerdings sollten Sie natürlich und entspannt wirken, sich folglich also wohl fühlen. Wenn dies nicht der Fall ist, probieren Sie es besser vorher mit Freunden und Bekannten aus. Auf diesem Weg erhalten Sie Rückmeldung und erlangen eine gewisse Sicherheit!

Sorgen Sie für Ruhe vorm telefonieren und beseitigen Sie alle möglichen Störfaktoren.
Es kann auch spontan ein telefonisches Bewerbungsgespräch entstehen. Deshalb legen Sie sich Schreibzeug, Ihr Bewerbungsschreiben mit dem Lebenslauf,  und die dazugehörige Stellenanzeige bereit.

Setzten Sie Sich stets mit dem in der Anzeige ausgeschriebenen Ansprechpartner in Verbindung! Wenn dieser nicht angegeben ist, erfragen Sie diesen über die Zentrale.


Erheblich ist auch, dass Sie sich neben der Frage nach dem derzeitigen Bewerbungsstand vorab zusätzlich realistische Gesprächsziele setzten, wie:

  • den Ausdruck des Interesses an dem Arbeitsplatz
  • die Klarstellung offener Fragen zur Arbeitsstelle bzw. -Tätigkeit
  • oder den weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses

 

Steigen Sie definitiv mit einer kurzen Einleitung in das Telefonat ein. Auf diese Weise hat der Personalleitende die Möglichkeit Ihre Bewerbung zuzuordnen.

Weitere Tipps für ein Telefonat:

  • Behalten Sie stets Ihre Freundlichkeit und Geduld
  • Erzeugen Sie durch Ihre Fragen kein Mitleid ( z.B.: "Glauben Sie, ich habe eine Chance?")
  • Gebrauchen Sie Stichworte, die eine Beziehung Ihrer momentanen Stelle zu Ihrer erstrebten Position herstellen
  • Machen Sie keine Vorwürfe
  • Setzen Sie Ihren Ansprechpartner nicht unter Druck

 

Im Falle einer Absage, besteht ebenfalls die Möglichkeit telefonisch die Gründe zu erfragen. Auch hier bitte Freundlichkeit und Sachlichkeit behalten!